Was ist die pendlerpauschale?

Die Pendlerpauschale, auch bekannt als Pendelkostenpauschale oder Entfernungspauschale, ist eine steuerliche Vergünstigung, die Berufspendler in Deutschland in Anspruch nehmen können. Sie dient dazu, die Kosten, die bei der Fahrt zwischen dem Wohnort und dem Arbeitsplatz entstehen, steuerlich geltend zu machen. In diesem Artikel werden wir näher auf die Pendlerpauschale eingehen und ihre Bedeutung für Arbeitnehmer erläutern.

Wie funktioniert die pendlerpauschale?

Die Pendlerpauschale basiert auf einer einfachen Idee: Arbeitnehmer, die einen längeren Weg zur Arbeit zurücklegen, sollen steuerlich entlastet werden. Die Höhe der Pauschale hängt von der Entfernung zwischen dem Wohnort und dem Arbeitsplatz ab. Je weiter die Strecke ist, desto höher fällt die Pauschale aus.

Um die Pendlerpauschale in Anspruch zu nehmen, müssen Arbeitnehmer eine einfache Berechnung durchführen. Sie ermitteln die einfache Entfernung zwischen ihrem Wohnort und ihrem Arbeitsplatz und multiplizieren diese mit der Anzahl der Arbeitstage im Jahr. Der resultierende Betrag kann dann bei der Steuererklärung geltend gemacht werden.

Wie hoch ist die pendlerpauschale?

Die Höhe der Pendlerpauschale ist gesetzlich festgelegt und wird regelmäßig angepasst. Aktuell (Stand 2022) beträgt die Pauschale für die ersten 20 Kilometer 0,30 Euro pro Entfernungskilometer. Für die Kilometer zwischen 21 und 30 erhöht sich der Betrag auf 0,35 Euro, und ab dem 31. Kilometer sind es 0,40 Euro pro Kilometer. Die maximale Entfernung, für die die Pauschale gewährt wird, liegt bei 30 Kilometern.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Pendlerpauschale pro Arbeitstag geltend gemacht werden kann. Das bedeutet, dass Sie die Kosten für Hin- und Rückfahrt absetzen können, wenn Sie an einem Tag zweimal zwischen Wohnort und Arbeitsplatz pendeln.

Wer kann die pendlerpauschale in anspruch nehmen?

Die Pendlerpauschale steht in erster Linie Arbeitnehmern zur Verfügung, die beruflich bedingte Fahrten zwischen Wohnort und Arbeitsplatz unternehmen. Dies gilt für Angestellte, Beamte und auch für Selbstständige, die ihren Lebensmittelpunkt und ihren Arbeitsplatz getrennt voneinander haben. Wichtig ist, dass die Fahrten aus beruflichen Gründen erfolgen und nicht privat motiviert sind.

Zusätzlich zur Entfernungspauschale können auch weitere Kosten wie beispielsweise die Kosten für öffentliche Verkehrsmittel, die für den Weg zur Arbeit genutzt werden, steuerlich geltend gemacht werden.

Wie wird die pendlerpauschale beantragt?

Die Beantragung der Pendlerpauschale erfolgt im Rahmen der jährlichen Einkommensteuererklärung. In der Anlage N (Arbeitnehmer) oder Anlage S (Selbstständige) können Sie die Entfernungspauschale angeben. Hierbei ist es wichtig, alle relevanten Angaben zur Entfernung und den tatsächlichen Aufwendungen zu machen. Es empfiehlt sich, sämtliche Belege und Nachweise für die Fahrten aufzubewahren, da das Finanzamt diese im Rahmen einer Prüfung einfordern kann.

Wichtige aspekte der pendlerpauschale

Es gibt einige wichtige Punkte, die im Zusammenhang mit der Pendlerpauschale beachtet werden sollten:

  • Die Pauschale gilt nur für den Weg zwischen Wohnort und Arbeitsplatz. Fahrten im Rahmen des Dienstes oder für Weiterbildungen sind nicht abgedeckt.
  • Bei der Berechnung der Entfernung wird die kürzeste Straßenverbindung zwischen Wohnort und Arbeitsplatz herangezogen.
  • Die Pendlerpauschale kann auch in Kombination mit anderen steuerlichen Vergünstigungen, wie beispielsweise dem Werbungskostenpauschbetrag, genutzt werden.

1. kann jeder arbeitnehmer die pendlerpauschale in anspruch nehmen?

Ja, grundsätzlich steht die Pendlerpauschale allen Arbeitnehmern zur Verfügung, die beruflich bedingte Fahrten zwischen Wohnort und Arbeitsplatz unternehmen. Dies gilt für Angestellte, Beamte und Selbstständige.

2. gibt es eine obergrenze für die entfernung, bis zu der die pendlerpauschale gewährt wird?

Ja, die maximale Entfernung, für die die Pauschale gewährt wird, liegt bei 30 Kilometern. Für Kilometer darüber hinaus gibt es keine zusätzliche steuerliche Entlastung.

3. kann die pendlerpauschale auch für fahrten mit öffentlichen verkehrsmitteln geltend gemacht werden?

Ja, neben der Entfernungspauschale können auch die Kosten für öffentliche Verkehrsmittel, die für den Weg zur Arbeit genutzt werden, steuerlich abgesetzt werden. Hierbei sollten Belege aufbewahrt werden.

Die Pendlerpauschale ist eine wichtige steuerliche Vergünstigung für Arbeitnehmer, die weite Strecken zwischen Wohnort und Arbeitsplatz zurücklegen. Sie dient dazu, die finanzielle Belastung durch die täglichen Fahrten zu verringern und kann bei der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden.

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Gregor

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